Berechnung des Verpackungsgeldes in der Gastronomie
Gemäß der Verordnung über die vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, für bestimmte Verpackungen, die bei der Abgabe von Speisen und Getränken an den Kunden verwendet werden, Verpackungsgeld zu erheben. Das Verpackungsgeld dient dazu, die Kosten der Entsorgung und Recycling der Verpackungen zu decken und einen Anreiz zu schaffen, wiederverwendbare Verpackungen zu bevorzugen.
Wie wird es berechnet:
Für jede abgegebene Portion in einer Einwegverpackung wird das entsprechende Verpackungsgeld berechnet. Falls mehrere Verpackungen verwendet werden, ist das Verpackungsgeld pro Verpackungseinheit zu berechnen.
Kunden haben die Möglichkeit, eigene Behälter mitzubringen, um das Verpackungsgeld zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass das Verpackungsgeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen transparent und separat auf der Rechnung ausgewiesen wird. Der Betrag wird in der Regel zu den Gesamtrechnung von Speisen und Getränken hinzugefügt.
Hier gibt es mehr Informationen zu diesem Thema:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830